Augen lügen nicht

14.07.2010

25021414 Augen lügen nicht
Augen verraten oft mehr, als uns lieb ist

Manche Entscheidung wollen wir eine Weile für uns behalten, bevor wir sie anderen mitteilen. Doch unsere Augen verraten uns sofort. Forscher der Universität Marburg, aus Australien und den USA gewannen ihre Erkenntnisse mithilfe von Freiwilligen. Diese bekamen etwa die Aufgabe, innerhalb von zehn Sekunden einen Schalter zu betätigen. In einem weiteren Experiment sahen die Teilnehmer fünf Zahlen in Folge, sollten sich für eine entscheiden, ihre Wahl aber zunächst nicht kundtun. Ergebnis: Die Forscher konnten vorhersagen, wann ein Teilnehmer den Schalter betätigen und welche Zahl er nennen würde, indem sie seine Augen beobachteten. Sobald eine Entscheidung fiel, weiteten sich die Pupillen.
 
14.07.10, Apotheken Umschau, Bildnachweis: PhotoDisc/ RYF

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Tinnitus wird nicht vererbt

22.06.2010

25100288 Tinnitus wird nicht vererbt
Eine Studie hat keine Häufung von Ohrgeräuschen innerhalb einer Familie gezeigt

Eltern übertragen einen Tinnitus nicht auf ihre Kinder. Das zeigte ein norwegisches Team um Ellen Kvestad. Die Wissenschaftler analysierten Daten von mehr als 50.000 Personen, darunter Ehepartner, Eltern und ihre Kinder sowie Geschwister.
 
Alle Teilnehmer füllten einen Fragebogen aus und nahmen an einem Hörtest teil. Rund ein Fünftel der Teilnehmer gab an, unter dem lästigen Ohrgeräusch zu leiden. Die Auswertung ergab keine Häufung von Tinnitus-Fällen unter Verwandten. 
 
22.06.10, Apotheken Umschau, Bildnachweis: Jupiter Images GmbH/AbleStock

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Kassenleistungen nicht selbst zahlen

31.05.2010

25070407 Kassenleistungen nicht selbst zahlen
Verlangt der Arzt für kassenübliche Leistungen Barzahlung, sollten sich die Patienten an ihre Krankenkasse wenden

Gesetzlich Krankenversicherte sollten beim Arzt nicht vorschnell für eine Behandlung bezahlen. Selbst wenn es sich dabei um eine Leistung handelt, deren Kosten die Kasse normalerweise übernimmt, wird das Geld in der Regel nachträglich nicht erstattet, warnt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.
 
Patienten müssen lediglich die vierteljährliche Praxisgebühr von zehn Euro entrichten. Verlangt der Arzt für kassenübliche Leistungen Barzahlung, sollten sich die Patienten an ihre Krankenkasse wenden. Anderes gilt für die Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL): Hier schließt der Patient mit dem Arzt einen Vertrag, bekommt eine Rechnung und zahlt selbst.
 
31.05.10, Apotheken Umschau, Bildnachweis: Jupiter Images GmbH/Goodshot

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Nicht mit dem normalen Löffel dosieren!

11.05.2010

25084431 Nicht mit dem normalen Löffel dosieren!
Flüssige Arzneimittel sollten Sie nur mit dem vorgesehenen Messbecher oder Messlöffel abmessen

Wer flüssige Arzneien mit einem Tee- oder Esslöffel abmisst, riskiert eine Fehldosierung. Bei einem Versuch mit 195 Studenten der Cornell-Universität in New York lag die mit kleinen Löffeln abgemessene Menge im Schnitt etwa zehn Prozent unter den vorgegebenen fünf Millilitern, mit großen Löffeln rund zehn Prozent darüber. Schrie im Hintergrund ein Baby, stieg die abgemessene Menge um 15 Prozent. Die Löffeldosierung ist eine der häufigsten Ursachen für Medikamentenvergiftungen bei Kindern. Deshalb: Messbecher verwenden!
 
11.05.10, Apotheken Umschau, Bildnachweis: Jupiter Images/FRENCH PHOTOGRAPHERS ONLY

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Nicht krank zur Arbeit gehen

24.10.2009

27076209 Nicht krank zur Arbeit gehen
Einen Infekt lieber immer gleich richtig auskurieren. Dann steckt man auch nicht die Kollegen an

Wer sich öfter gesundheitlich angeschlagen in die Arbeit schleppt, muss im Endeffekt länger zu Hause bleiben als Kollegen, die ihre Krankheit gleich richtig auskurieren. Dieses Fazit ziehen Ärzte der Regionalklinik im dänischen Herning aus einer Studie mit 12 000 Teilnehmern. Einer der Hauptgründe für die falsch verstandene Tapferkeit: Angst vor dem Verlust des Arbeitsplatzes.

 

24.10.09, Apotheken Umschau, Bildnachweis: Jupiter Images GmbH/Creatas Images

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